Reisebedingungen
Mit Ihrer Buchung erkennen Sie die folgenden Reisebedingungen an. Sie gelten für alle Pauschalreisen des Reisebüro Palm Tours, im Folgenden „Reiseveranstalter“ genannt.
1. Abschluss des Reisevertrages Die schriftliche Reiseanmeldung erfolgt im Büro des Reiseveranstalters. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages aufgrund des vorliegenden Flyers verbindlich an. Der Reisevertrag kommt durch die Annahme vom Reiseveranstalter zustande. Der Reiseveranstalter übermittelt die Reisebestätigung unverzüglich an den Anmelder, nur die hier aufgeführten Leistungen sind Vertragsbestandteil.
2. Bezahlung Nach Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein wird eine Anzahlung von 25 % des Gesamtreisepreises fällig. Falls Sie eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abgeschlossen haben, wird die Versicherungsprämie zeitgleich mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung ist 28 Tage vor Reisebeginn zu leisten. Nach Eingang der Restzahlung werden Ihnen die Reiseunterlagen zugesandt. Bei Buchungen innerhalb von 28 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis, nach Erhalt des Sicherungsscheins, in einer Summe zu entrichten.
3. Insolvenzschutz Alle Zahlungen für Pauschalreisen sind gemäß den Bestimmungen § 651 r BGB bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden gegen die Insolvenz des Veranstalters versichert. Der Kunde erhält den Sicherungsschein mit der verbindlichen Reisebestätigung, der dem Kunden einen direkten Anspruch gegen die R+V Versicherung verschafft.
4. Leistungen Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen des Kataloges und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung informiert wird. Mündliche Nebenabreden, die den Umfang der Leistungen gegenüber dem Reiseprospekt erweitern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter.
5. Rücktritt und Terminänderung und Umbuchung Der Kunde kann jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Die Erklärung muss schriftlich an den Reiseveranstalter erfolgen. Die pauschalierten Reiserücktrittskosten, als angemessener Ersatz für Aufwendungen und die getroffenen Reisevorkehrungen, sind bis 31 Tage vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises,
ab dem 30. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises, ab dem 24. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises, ab dem 17. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises, ab dem 10. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises, ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises. Bei Umbuchungen bis 30 Tage vor Reiseantritt berechnen wir eine Umbuchungsgebühr von 50 Euro pro Person. Die Bearbeitungsgebühr für eine Namensänderung beträgt bei einer Hotelreservierung 50,- Euro pro Person. Die Umbuchungskosten der Fluggesellschaft ermitteln wir im Bedarfsfall. Die Kosten sind sofort zahlbar, unabhängig von einer eventuellen Regulierung durch eine Reiserücktrittskosten-Versicherung.
Der Reiseveranstalter behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. Buchungen von Pauschalreisen, Flügen, Mietwagen und Unterkünften im Fernabsatz können nicht nach § 312g BGB widerrufen werden. In jedem Fall bleibt es dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
6. Rücktritt seitens des Reiseveranstalters Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Reiseveranstalter berechtigt, die Reise bis zu 30 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Ein bereits gezahlter Reisepreis wird in diesem Fall unverzüglich erstattet.
7. Leistungsänderungen Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von dem Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsanspüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
8. Beanstandungen und Mitwirkungspflicht Der Kunde ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
9. Haftung Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis begrenzt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich bzw. grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Kunden hierauf berufen. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wie z.B. bei Ausflügen, Sportveranstaltungen, Mietwagen etc. und die in der Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Für diese Fremdleistung ist ausschließlich der jeweilige Veranstalter verantwortlich. Sollte eine gebuchte Leistung - gleich aus welchen Gründen - nicht zur Verfügung gestellt werden können, ist der Reiseveranstalter berechtigt, eine angemessene Ersatzleistung zu bieten. Sollte dies nicht möglich sein, hat der Kunde Anspruch auf Erstattung der nicht gewährten Leistung.
10. Anspruchsanmeldung / Verjährung Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Verjährungsfrist beträgt dann zwei Jahre. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Für die Fristwahrung ist der Zugangszeitpunkt der Reklamation bei dem Reiseveranstalter maßgebend.
11. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist auf der Seite
www.lba.de abrufbar.
12. Vermittlung eines Mietwagens Die Reservierung des Mietwagens kann über den Reiseveranstalter erfolgen. Jegliche Ansprüche, die sich aus dem Mietvertrag ergeben, sind direkt an den Autovermieter zu stellen. In diesem Falle tritt der Reiseveranstalter nur als Vermittler auf. Der Reiseveranstalter haftet nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst. Angaben
über vermittelte Leistungen fremder Leistungsträger beruhen ausschließlich auf deren Angaben dem Reiseveranstalter gegenüber; sie stellen keine eigene Zusicherung des Reiseveranstalters gegenüber dem Kunden dar. Für den Leistungsumfang sind grundsätzlich die Bedingungen des Leistungsunternehmens, für das vermittelt wurde, gültig.
13. Vermittlung eines Hotelzimmers Bei der Vermittlung eines Hotelzimmers haftet der Reiseveranstalter nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst. Angaben über vermittelte Leistungen fremder Leistungsträger beruhen ausschließlich auf deren Angaben dem Reiseveranstalter gegenüber; sie stellen keine eigene Zusicherung des Reiseveranstalters gegenüber dem Kunden dar. Für den Leistungsumfang sind grundsätzlich die Bedingungen des Leistungsunternehmens, für das vermittelt wurde, gültig.
14. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen Der Reiseveranstalter wird den Kunden / Reisenden über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung erforderlicher Visa vor Vertragsschluss sowie ggf. bis zum Reiseantritt über eventuelle Änderungen unterrichten. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie ihn mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von dem Reiseveranstalter zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa etc. bei den zuständigen Stellen müssen Sie mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen. Entnehmen Sie bitte der vorvertraglichen Information, ob für Ihre Reise ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt, und achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder benötigen eigene Reisedokumente. Zoll- und Devisenvorschriften werden in verschiedenen Ländern sehr streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt.
15. Datenschutz Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach deutschem und europäischem Datenschutzrecht bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter
https://palmtours.de/datenschutz16. Allgemeines Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur am Firmensitz in Münster verklagen.
Stand 16.10.2018
Reiseveranstalter:
Reisebüro Palm Tours
Inhaberin: Marion Hornung-Grieswald
Sessendrupweg 49 48161 Münster